| Kohlendioxid E 290 > 99,5 (Vol.-%) | |
| ZUR VERWENDUNG IM LEBENSMITTELBEREICH | |
| Unter Beachtung der gesetzlichen Lebensmittelvorschriften und -Verordnungen. | |
| Lückenlose Rückverfolgbarkeit durch Vergabe und Dokumentation einer Chargennummer auf der sich auch das Mindesthaltbarkeitsdatum befindet. | |
| (Weitere Reinheiten gerne auf Anfrage) | |